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    Berliner Chancengleichheitsprogramm: 6 weitere Jahre

Es gilt als eines der wichtigsten Instrumente der Berliner Hochschulgleichstellungspolitk: Das „Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (BCP). Jetzt ist es um weitere sechs Jahre verlängert worden.

20 Jahre bereits existiert das „Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ (BCP) bereits. Jetzt wurde es um weitere sechs Jahre verlängert. Eine entsprechende Vorlage haben Michael Müller, der Regierenden Bürgermeister von Berlin und Senator für Wissenschaft und Forschung, und Dilek Kalayci, Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, am 27. April beschlossen.

Konkret bedeutet das: Mit einem Fördervolumen von rund 3,8 Mio. Euro jährlich soll das BCP die Hochschulen in der Brain City Berlin auch in den kommenden Jahren gezielt darin unterstützen, strukturelle Barrieren abzubauen. Auch geht es darum, nachhaltig mehr Frauen in Forschung und Lehre einzubinden.  

Berlin nimmt bereits eine Spitzenposition im bundesweiten Gleichstellungsranking der Hochschulen ein. Ein Drittel der Professuren in Berlin sind mit Wissenschaftlerinnen besetzt. Und bei den Neuberufungen auf Professuren lag der Frauenanteil 2019 bei 46 Prozent.

„Die Neuberufungen der letzten Jahre zeigen, dass Berlin immer mehr zur Hauptstadt der Wissenschaftlerinnen wird“, sagte Michael Müller. „Wir sind also auf dem richtigen Weg, aber bei weitem noch nicht am Ziel. Bis wir von einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen auf allen Stufen in Forschung und Lehre sprechen können, bis alle sichtbaren und unsichtbaren Barrieren abgetragen sind, bleibt weiterhin viel zu tun. Die Fortsetzung und Weiterentwicklung des BCP leistet dafür einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag.“

In Förderperiode 2021 bis 2026 setzt der Senat auf bewährte Förderinstrumente

  • Rund 1,5 Mio. Euro werden jährlich zur Verfügung gestellt für:
     
    • vorgezogene Nachfolgeberufungen von Frauen auf W 2- und W 3-Professuren
    • befristete W 2-Stellen im Bereich der Geschlechterforschung und in Fächern mit einer gravierenden Unterrepräsentanz von Professorinnen
    • für hochschulübergreifende innovative Projekte
       
  • Die Hochschulen können zudem aus einer Vielzahl von Instrumenten auswählen, an deren Finanzierung sie sich beteiligen. Dazu gehören unter anderem: befristete W 2-Professuren, Juniorprofessuren oder Gastprofessuren, Qualifikationsstellen sowie innovative Projekte und Mentoring-Maßnahmen.

Die Rahmenbedingungen des Programms wurden für die Förderperiode 2021 bis 2026 unter Berücksichtigung aktueller hochschulpolitischer Entwicklungen und Erkenntnisse aus der Gleichstellungsarbeit weiterentwickelt. Stärker als bisher sollen die Maßnahmen mit den Anforderungen der Berliner Wissenschaft an gute Beschäftigungsbedingungen und eine nachhaltige Personalentwicklung verbunden werden. Zugleich sollen neue Anreize für Gleichstellungsmaßnahmen geschaffen werden.

Mit Unterstützung des Programms konnte in der Vergangenheit wichtige Impulse gesetzt werden, betonte Dilek Kalayci. „Diesen Prozess gilt es weiter auszugestalten“, so die Gleichstellungssenatorin. „Erkenntnisse der Gender Studies sind von immenser gesellschaftlicher Bedeutung, um die Chancengleichheit von Frauen nicht nur im Bereich der Wissenschaft voranzubringen.“ (vdo)

 

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