Gemeinsam gerecht
Berlin bietet an seinen Universitäten und Hochschulen ein breites Spektrum an Geschlechterforschung.
Die Grundlagen für diese Entwicklung wurden in den 1980er-Jahren gelegt. Damals gründeten sich an den Hochschulen die ersten Zentren für Frauenforschung und Beauftragte für Frauenfragen wurden ernannt. Ende des Jahrzehnts folgten die ersten Förderprogramme für Frauenforschung für die Hochschulen des Landes Berlin. Und 1990 schließlich wurde das Amt der Frauenbeauftragten als eine hauptberufliche Position für alle Berliner Hochschulen im Landeshochschulgesetz (BerlHG) fest verankert.
Bereits seit 2005 belegt Berlin im direkten Ländervergleich die Spitzenposition in Gleichstellungsrankings. Der Professorinnen-Anteil an Berliner Hochschulen liegt inzwischen bei rund 32 Prozent, bei Neuberufungen sind es sogar 46 Prozent (Stand: 2020).
Auch die Anzahl der weiblichen Promovierenden ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie lag Ende 2019 bei knapp 50 Prozent.
Was macht die Brain City anders?
In der Hauptstadt wurden rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen,
- etwa das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG)
- oder das Berliner Landesgleichstellungsgesetz (LGG).
Die Frauen- und Geschlechterforschung ist an den Hochschulen fest verankert
- durch ausgewiesene Professuren, etablierte Forschungszentren und eine Vielzahl weiterer Maßnahmen.
- durch das das Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre (BCP). Mit einem Volumen von ca. 3,8 Mio. Euro jährlich soll es die Hochschulen gezielt darin unterstützen, strukturelle Barrieren, die Chancengleichheit beeinträchtigen, abzubauen und die Repräsentanz von Frauen in Forschung und Lehre nachhaltig zu verbessern. Das 2001 eingerichte BCP wurde am 27. April 2021 um sechs Jahre verlängert.
Akteur*innen und Einrichtungen
Für Gleichstellung an Berliner Hochschulen stehen unterschiedliche Akteur*innen im intensiven Austausch:
- seitens der Berliner Politik: die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie Sprecher*innen des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung im Abgeordnetenhaus.
- seitens der Hochschulen: die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP), die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Berliner Hochschulen und Universitätsklinika des Landes Berlin (LaKoF) sowie die Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen Berliner Hochschulen“ (afg)